1. Anforderungen an Werkstoffe und die Werkstoffauswahl zur
Vermeidung von Kontaminationen mit chemischen
Stoffen.
Rohrleitungssysteme, Einbauteile und
Armaturen bestehen zum überwiegenden Teil aus metallenen
Werkstoffen. Der zwangsläufige Kontakt des Trinkwassers mit der
metallenen Innenoberfläche führt materialbedingt zu chemischen
Reaktionen und damit ggf. zu einer Erhöhung der
Metallionenkonzentration im Trinkwasser. Durch die Minimierung das
Trinkwasser verändernder Legierungsbestandteile und die Abstimmung
der Werkstoffe auf die Trinkwasserqualität nach DIN 1988-7, die in
der neuen DIN 1988-200 enthalten sein wird, bzw. DIN 50930-6
erfüllen GROHE Produkte diese hohen Anforderungen.
2. Anforderungen an Werkstoffe und die Werkstoffauswahl zur
Begrenzung der mikrobiellen Besiedlung.
Besondere Bedeutung kommt unter hygienischen Aspekten den
nichtmetallenen Werkstoffen zu, da von ihnen eine Begünstigung der
Biofilmbildung in den Installationssystemen ausgehen kann. Die
Anforderungen an derartige Werkstoffe sind in der UBA-Leitlinie zur
Umsetzung der KTW-Empfehlungen, ergänzt durch die Anforderungen des
DVGW-Arbeitsblattes W 270, formuliert. In die
Trinkwasserinstallation sind nach AVBWasserV nur Produkte
einzubauen, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Eine Selbstverständlichkeit bei GROHE.
3. Dimensionierung von Installationen – Vermeidung von zu
langen Standzeiten und Verkeimung.
„Wasser muss fließen“ – eine Erkenntnis aus der Römerzeit. Für
moderne Installationssysteme bedeutet dies die bedarfsgerechte
Dimensionierung der Rohre unter Berücksichtigung der in
Hotelanlagen auftretenden Gleichzeitigkeitsbedingungen nach DIN
1988-3, wobei dem Planer bei der Festlegung der individuellen
Gleichzeitigkeitsfaktoren besondere Verantwortung obliegt. Der
schnelle Wasseraustausch ist zu begünstigen. Das bedeutet: hohe
Strömungsgeschwindigkeiten, das Einschleifen von Entnahmestellen
sowie die Anordnung von regelmäßig genutzten Entnahmestellen am
Ende des Installationssystems. Es sollen nach VDI 6023 Blatt 1 nur
Entnahmestellen geplant werden, die regelmäßig im Sinne der
Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität genutzt werden. Aus
schallschutztechnischen Gründen sind Rohrsysteme und Baukörper nach
DIN 4109 und VDI-Richtlinie 4100 voneinander zu trennen. Vorwand-
Installationssysteme von GROHE erleichtern hier dem Planer die
Arbeit.
4. Absicherung von angeschlossenen Apparaten und
Geräten.
Werden in Installationsanlagen Apparate (z.B. Wärmetauscher,
Trinkwassererwärmer, Wasserbehandlungsanlagen) oder Armaturen
eingebaut oder Geräte (Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen,
Reinigungsgeräte) angeschlossen, so sind diese nach DIN EN 1717
abzusichern. Entsprechend der Gefährdungskategorie des
anzuschließenden Bauteiles ist eine Sicherungseinrichtung
auszuwählen. Tragen die einzubauenden bzw. anzuschließenden
Bauteile ein z. B. DVGW- oder DIN-DVGW-Zertifizierungszeichen, so
gelten diese als eigensicher und können ohne weitere Maßnahmen
angeschlossen werden.
5. Vermeidung von Rückfließen.
Die Trinkwasserinstallationsanlage endet mit den freien Ausläufen
der Entnahme-Armaturen oder den zugeordneten Sicherungsarmaturen
nach DIN EN 1717. Bei Sanitärarmaturen mit angeschlossenen Hand-
oder Schlupfbrausen besteht die Gefahr des Zurücksaugens. In die
Armatur integrierte Sicherungseinrichtungen schützen das
Trinkwasser vor dieser Gefahr und machen GROHE Armaturen
eigensicher.
6. Anforderungen an den Korrosionsschutz.
Neben der Innenkorrosion sind die Kontaktkorrosion, die
Elementbildung und die Außenkorrosion in Zusammenhang mit
Trinkwasserinstallationen von besonderer Bedeutung.
7. Vermeidung von Undichtigkeiten bzw. Eindringen von
Verunreinigungen.
Fertig installierte Rohrsysteme sind einer Druckprüfung nach
ZVSHK-Merkblatt zu unterziehen. Aus hygienischen und praktischen
Gründen sollte die Druckprüfung mit Luft oder einem inerten Gas
durchgeführt werden. Anlagen, die mit Wasser abgedrückt werden,
sind danach unmittelbar in Betrieb zu nehmen, d.h. der regelmäßige
Wasseraustausch ist durch Spülpläne sicherzustellen. Während der
Verlegung der Rohrleitungen ist darauf zu achten, dass keine
Fremdstoffe in die Leitungsöffnungen eindringen können.
8. Vermeidung von Stagnationsbereichen.
Stagnation in den Rohrleitungen führt zu einer Beeinträchtigung der
Trinkwasserqualität und ist ähnlich zu bewerten wie die
Überschreitung des Verfallsdatums bei Lebensmitteln. Deshalb ist
bei Planung, Bau und Betrieb darauf zu achten, dass Wasser nicht
stagniert. Nicht durchströmte Umgehungsleitungen z.B. sind nicht
zulässig.
9. Spülung, ggf. Desinfektion von Installationen bei
Inbetriebnahme.
Trinkwasserinstallationen sind bei
der Inbetriebnahme gründlich zu spülen. Das ZVSHK-Merkblatt
„Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-
Installationen“ beschreibt die verschiedenen Spülverfahren (Wasser
oder Wasser / Luft, pulsierend) und deren
Anwendungsnotwendigkeiten. Die Spülung hat auf jeden Fall mit
filtriertem Trinkwasser zu erfolgen. Hausanschlüsse, die seit
längerem stagnieren, sind vor Befüllung der Installationsanlage in
Abstimmung mit dem Versorgungsunternehmen gründlich zu spülen, um
Fremdeintrag auszuschließen.
10. Regelmäßige Inspektion von Anlagen.
Wie jedes
technische System sind auch Trinkwasser Installationsanlagen
regelmäßig nach DIN 1988-8(00) zu inspizieren und bedarfsorientiert
zu warten. VDI 6023 Blatt 1 gibt umfassende Hinweise zu
Inspektions- und Wartungsfragen und enthält diverse
Checklisten.
11. Abtrennung von nicht mehr betriebenen Anlagen und
Anlagenteilen.
Leitungen und Anlagen, die bestimmungsgemäß auf Dauer nicht mehr
betrieben werden und infolgedessen stagnieren, sind abzutrennen.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind sie Bestandteil der Trinkwasseranlage
und somit regelmäßig zu spülen.
12. Anforderungen an Einrichtungen zur Wasserbehandlung zur
Vermeidung von Verkeimungen und Grenzwertüberschreitungen für
chemische Stoffe.
Alle Anlagen zur Wasserbehandlung
müssen den Anforderungen der DIN 1988-2 bzw. künftig Teil 200
„Installation Typ A (geschlossenes System) – Planung, Bauteile,
Apparate, Werkstoffe“ entsprechen und richtig dimensioniert werden.
Andere als die o.g. Anlagen, z. B. prophylaktisch eingebaute
Chlordioxidanlagen, entsprechen nicht dem Reinheitsgebot der
Trinkwasserverordnung. Werden dem Trinkwasser Stoffe zugegeben,
sind die Nutzer hierüber zu informieren.
13. Anforderungen bezüglich unzulässiger Erwärmung von
kaltem Trinkwasser.
Nach der TrinkwV ist die Temperatur von kaltem Wasser auf 25 °C
begrenzt. Bei Planung und Bau von Leitungen für die
Kaltwasserversorgung ist darauf zu achten, dass es nicht zu
unzulässigen Temperaturerhöhungen kommt. Nach VDI 6023 Blatt 1 sind
für warm gehende Leitungssysteme andere Schächte und Kanäle zu
wählen als für kalte. Rohrleitungen in Schlitzen für kaltes
Trinkwasser neben warm gehenden Leitungen sind nach DIN 1988-2,
bzw. künftig DIN 1988- 200, ebenso wie Rohrleitungen in beheizten
Räumen zu dämmen.
14. Vermeidung von nassen Feuerlöschleitungen als
potenzieller
Kontaminationsquelle.
Werden nasse Feuerlöschanlagen unmittelbar an die
Trinkwasserinstallation angeschlossen, bestehen nicht beherrschbare
Risiken für die Trinkwasserhygiene. Feuerlösch- und
Brandschutzanlagen werden bestimmungsgemäß selten betrieben. Aus
diesem Grunde ist bei Planung, Bau und Betrieb sicherzustellen,
dass stagnierendes Wasser nicht entsteht oder aber mit absoluter
Sicherheit von der Trinkwasseranlage ferngehalten wird. Nach DIN
14462 in der Fassung von Mai 2009 (neuer Entwurf Dezember 2010) ist
der unmittelbare Anschluss von Wandhydranten Typ F in
Trinkwasserinstallationen nicht mehr zulässig. Löschwasseranlagen
sind mittelbar anzuschließen oder als „nass/trocken“-Systeme
auszuführen. In der neuen DIN 1988-600 werden verschärfte
Anforderungen an die Trinkwasserhygiene formuliert. Ziel ist es, im
Sinne des Multibarrierensystems, Trinkwasser- und Feuerlöschanlagen
voneinander zu trennen.
15. Warmwassertemperaturen > 60 °C zur Verminderung des
Legionellenwachstums.
Im DVGW-Arbeitsblatt W 551 werden die Maßnahmen zur Vermeidung des
Legionellenwachstums in Trinkwassererwärmungsanlagen und
-installationssystemen beschrieben. Die dauerhafte Einhaltung einer
Speichertemperatur >60°C sowie das nach DVGW-Arbeitsblatt W 553
berechnete und hydraulisch abgeglichene Rohrnetz mit einer
Zirkulationstemperatur >55° C sind bei bestimmungsgemäß
betriebener Anlage die beste Garantie für ein hygienisch
einwandfreies Trinkwasser. Das notwendige Einschleifen der
Zirkulation bis zur letzten Etagenzapfstelle bringt nicht nur
hygienische Vorteile, sondern auch Komfort.
Trinkwassererwärmungsanlagen sind so zu planen, dass eine schnelle
Erwärmung des Speicherinhaltes auf 75°C möglich ist. Dies ist zur
Durchführung einer kurzfristig notwendigen thermischen Desinfektion
erforderlich. Hierbei muss die Temperatur des Wassers an der
Auslaufarmatur 3 Minuten lang mindestens 75°C betragen. Die
besonders einfache Entriegelung des Grohtherm 2000 w ermöglicht in
Sekundenschnelle die Durchführung der thermischen Desinfektion.