- Veränderung des Geltungsbereiches bis hin zur letzten
Zapfstelle.
- Zuweisung der Zuständigkeit für die Einhaltung der Verordnung
und somit der Sicherstellung der Trinkwasserqualität in der
Hausinstallation an den Eigentümer bzw. Betreiber der Anlage.
- Anzeigepflicht für neue und bestehende Regen- bzw.
Brauchwassernutzungsanlagen beim Gesundheitsamt.
- Verschärfte Anforderungen an das Trinkwasser.
- Besonderheiten hinsichtlich der Materialwahl bei bestimmten
Wasserqualitäten.
- Informationspflicht des Betreibers gegenüber dem Gesundheitsamt
bei Überschreitung von Grenzwerten chemischer und mikrobiologischer
Art, z.B. beim Auftreten von Legionellen oder Pseudomonaden.
- Vermehrte Überwachung von Trinkwasserinstallationen, besonders
von Anlagen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit zur Verfügung
gestellt wird.
- Nutzer von Trinkwasseranlagen sind über
Wasserbehandlungsmaßnahmen, wie z.B. Zugabe von
Desinfektionsmitteln, zu informieren.
- Zuweisung der Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität in der
Hausinstallation an den Betreiber.
In § 4 der TrinkwV geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein zur
Verteilung kommendes Trinkwasser die in der Verordnung aufgeführten
mikrobiologischen, chemischen und Indikator-Parameter einhält. Des
Weiteren wird unterstellt, dass bei der Wassergewinnung,
-aufbereitung und -verteilung die allgemein anerkannten Regeln der
Technik eingehalten werden. Die Hausinstallation von der
Hauptabsperreinrichtung (HAE) bis zu jeder Entnahmestelle ist die
letzte Ebene der Wasserverteilung.
Regeln der Technik für den Betrieb von
Trinkwasserinstallationsanlagen
Für die Planung, Errichtung und den Betrieb von
Trinkwasserinstallationsanlagen gelten anerkannte Regeln der
Technik. Im Wesentlichen sind das die EN 806-1 bis 5 und die EN
1717 in der jeweiligen nationalen Fassung mit ihren ergänzenden
nationalen Normen. In Deutschland sind das die Normen der Reihe
1988 sowie die DVGW-Arbeitsblätter W 551 und W 553. Im Rahmen der
Fortschreibung des Technischen Regelwerkes sowie der nationalen
Umsetzung der Europäischen Normen hat der Normenausschuss
Wasserwesen im DIN eine Überarbeitung und Zusammenfassung aller für
die Trinkwasserinstallation zuständigen Normen beschlossen.
Zusammenfassung der Normen in die neue TRWI DIN
1988
Die neue TRWI DIN 1988 soll neben der DIN EN 806 und DIN EN 1717
vor allem die nationalen Ergänzungs- und Vertiefungsnormen
aufnehmen. Von der TRWI DIN 1988 liegen bisher (Oktober 2011) die
Teile 100 „Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte“,
500 „Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgeregelten Pumpen“ und 600
„Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und
Brandschutzanlagen“ in der endgültigen Fassung vor. Teil 200
„Installation Typ A (geschlossenes System) – Planung, Bauteile,
Apparate, Werkstoffe“ ist bisher nur als Entwurf ausgearbeitet.
Daneben ist geplant, weitere DVGW-Arbeitsblätter sowie mehrere
ZVSHK-Merkblätter zu integrieren.
Zweite Novelle der Trinkwasserverordnung
Nach mehrjährigen Vorbereitungen wurde am 26.11.2010 im Bundesrat
die infolge der technischen Entwicklung und Änderung rechtlicher
Rahmenbedingungen im letzten Jahrzehnt unumgängliche zweite Novelle
der Trinkwasserverordnung („TrinkwV 2011“) verabschiedet. Der Text
der Änderungsverordnung zur TrinkwV 2001 wurde am 12.05.2011 im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die geänderte
Trinkwasserverordnung ist ab 1. November 2011 gültig. Die
wichtigsten Neuerungen für den Bereich der
Trinkwasser-Hausinstallation ergeben sich entsprechend der
Begründung des Verordnungstextes (Bundesratsdrucksache 530/10(B)):
Dabei geht es:
- um Klarstellungen,
- um die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher
Erkenntnisse,
- um die genauere Anpassung an die Vorgaben der
Richtlinie,
- um die Änderung von Regelungen, die sich in der Praxis
nicht bewährt haben,
- um die Schließung von Regelungslücken und
- um Änderungen mit dem Ziel der Entbürokratisierung.
Die TrinkwV 2001 soll durch die Änderung insgesamt praktikabler
gestaltet werden. Die Wahrung und nach Möglichkeit Steigerung des
hohen Qualitätsstandards des Trinkwassers hat dabei höchste
Priorität. Insbesondere verschärfte Anforderungen hinsichtlich
bestimmter Grenzwerte und an die Legionellenprophylaxe sind
hervorzuheben und werden spürbare praktische Auswirkungen haben.